AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zum einen die Vermittlungsleistungen der Agentur sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer und – Leistungserbringerinnen, nachfolgend als Escorts oder Begleitperson bezeichnet.
1. Vertrag mit der Agentur
Die Agentur wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Die Agentur vermittelt Escorts an Kunden und erhält für ihre Tätigkeit von den Escorts eine Provision. Die Escorts sind selbständige Unternehmer bzw. Unternehmerinnen, die ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbieten. Zahlungen für die Dienstleistungen der Escorts erfolgen ausschließlich an diese, nicht an die Agentur. Alle Einzelheiten zu den Dienstleistungen der Escorts werden zwischen diesen und ihren Kunden abgestimmt.
2. Buchungsversuche von Minderjährigen
Minderjährige dürfen keine Dienstleistungen der Agentur in Anspruch nehmen. Die Agentur behält sich das Recht vor, Kunden zur Überprüfung ihrer Volljährigkeit um die Vorlage einer Ausweiskopie zu bitten. Soweit diese der Bitte nicht nachkommen sollten oder sich nach Überprüfung deren Minderjährigkeit ergibt, wird keine Vermittlung erfolgen.
3. Pflichten der Agentur/Haftung
Die Agentur wird sich bestmöglich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Kunden und der gewünschten Begleitperson bemühen, übernimmt allerdings keine Gewähr für einen Vertragsschluss mit der Begleitperson. Die Begleitpersonen können als selbstständige Unternehmer/ Unternehmerinnen Anfragen nach ihrem Ermessen annehmen oder ablehnen. Die Agentur übernimmt weiterhin keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Escorts in ihren Sedcards.
Die Agentur weist darauf hin, dass Escorts als selbständige Unternehmer/Unternehmerinnen keine Erfüllungsgehilfen der Agentur sind. Die Agentur haftet nicht für Handlungen der Escorts. Zudem wird eine Haftung der Agentur für die Art, Weise oder Qualität der erbrachten Dienstleistung ausgeschlossen.
4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht
Für die Vermittlung der Escorts durch die Agentur wird den Kunden kein gesondertes Honorar berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen den Kunden und den Escorts direkt abgerechnet. Soweit die Agentur ausnahmsweise zur Entgegennahme des Honorars berechtigt ist (beispielsweise bei Vorab-Zahlungen) hat sie hierfür von den Escorts eine Geldempfangsvollmacht erhalten.
5. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung ausschließlich zur Buchungsabwicklung. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der Agentur zu finden.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Escorts
1. Art und Umfang der Leistungen der Escorts
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen werden zwischen den Escorts mit ihren Kunden in eigener Verantwortung festgelegt.
2. Honorar der Escorts
Genaue Informationen zum Honorar und eventuell anfallenden Reisekosten sind in den Profilen der einzelnen Escorts aufgeführt. Da die Escorts ihr Honorar selbst bestimmen, kann es zu Unterschieden in der Preisgestaltung kommen. Kunden können das vereinbarte Honorar zu Beginn des Dates in einem unverschlossenen Briefumschlag an die Escorts übergeben. Sie können das Honorar auch vorab an die Agentur überweisen. Die Agentur nimmt das Honorar in diesem Fall treuhänderisch entgegen und leitet es an die jeweilige Escort-Dame weiter. Die Agentur ist von den Escorts mit einer Geldempfangsvollmacht ausgestattet worden.
Gegebenenfalls wird von den Escorts eine Anzahlung des vereinbarten Honorars benötigt, etwa bei Buchungen mit einer längeren Gesamtdauer bzw. einer längeren Anreise.
Alle während des Dates anfallenden Kosten (z.B. für Speisen, Getränke/Tickets für Veranstaltungen u.ä.) sind von den Kunden zu tragen.
Eine Verlängerung des Dates ist möglich. Das für die Verlängerung anfallende Honorar ist zu deren Beginn an die Begleitperson zu übergeben.
3. Stornierung
Zoe Escort Models haben faire Stornobedingungen für den High Class Escort Service München. Bei Absagen zu Dates von 2 bis zu 24 Stunden (Overnight) fallen bis zum Vortag (24h vor Datebeginn) keine Stornogebühren an. Bei Absagen am Tag des Treffens bitten wir um Verständnis, dass 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung entsteht. Sollte die Escort Dame bereits unterwegs sein, können zusätzlich noch Anfahrt- bzw. Reisekosten hinzukommen, die bereits entstanden sind.
Bei Buchungen einer Escort Dame von mehr als 24 Stunden (zb. 48 Stunden bis mehrere Tage) kann maximal bis zu 3 Tage vor Buchungsbeginn kostenfrei storniert werden. Ausgenommen hiervon sind bereits getätigte Zahlungen für zb. Parkplätze am Flughafen oder Hotels. Diese Kosten werden im Rahmen einer Aufwandspauschale von Ihrer Anzahlung einbehalten.
DUO-Buchungen: Sollten 2 Escort Damen für den selben Abend gebucht werden, und diese Buchung wieder storniert werden, so wird die bereits geleistete Anzahlung für diesen Vorgang einbehalten, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Da wir für einen Abend 2 Damen gleichzeitig zeitlich blockieren und diese somit für keine anderen Buchungen zur Verfügung stehen, wird die Anzahlung als entstandene Aufwandsentschädigung zurück behalten.
Am besten kontaktieren Sie uns frühzeitig, um eine für Sie optimale Lösung zu finden. Wir wissen, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann und Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Deshalb agiert Zoe Escort stets sehr kundenfreundlich.
4. Kein direkter Kontakt
Die Escorts gehen ganz überwiegend einem seriösen Hauptberuf nach. Aus diesem Grund ist Diskretion sehr wichtig für sie. Die Escorts wünschen keine privaten Kontakte mit Kunden bzw. keine privaten Kontaktversuche durch Kunden. Bitte respektieren Sie diesen Wunsch und fragen Sie die Escorts nicht nach ihren persönlichen Daten. Direkte Kontaktversuche zu den Escorts sind zu unterlassen. Es ist stets die Agentur für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch zu nehmen.
5. Kondompflicht/Sonstige Pflichten der Kunden
Nach der einschlägigen Regelung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.